Ausschreibung / Verfahren

Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in Baden-Württemberg in drei Stufen

Bezirksentscheid 

Die Federführung liegt beim zuständigen Regierungspräsidium.

Sofern es Landkreise mit einer ausreichend hohen Teilnehmerzahl gibt, haben die Regierungspräsidien die Möglichkeit, die Kommissionsarbeit für den Bezirksentscheid im betreffenden Landkreis an diesen zu delegieren. Die Landkreise könnten somit einen kreisbezogenen Entscheid selbst durchzuführen.

Landesentscheid 

Zuständig ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. 
Das Ministerium legt die Zahl der Teilnehmer entsprechend der Beteiligung auf Kreisebene im jeweiligen Regierungsbezirk fest.

Bundesentscheid 

Federführend ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Meldung zum Bundesentscheid erfolgt nach einem feststehenden Schlüssel in Abhängigkeit von der Gesamtteilnehmerzahl im jeweiligen Bundesland.

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